Dipl.-Ing. Matthias Voigt hielt am 27.01.2005 einen Vortrag im Arbeitskreis HOAI und Marketing der Ingenieurkammer des Landes Hessen in Wiesbaden über HOAI § 10, Abs. 3a-Ermittlung der anrechenbaren Kosten aus vorhandener Bausubstanz BGH 27.02.2003-VII ZR 11/02 im Rahmen der Vortragsreihe „Wichtige BGH oder OLG-Urteile“ des Arbeitskreises.