Dipl. – Ing. (TH) Matthias Voigt

Bauphysik

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Schallschutz

Anforderungen an den Schallschutz von Innen- und Außenbauteilen ergeben sich aus der bauaufsichtlich eingeführten DIN 4109, der TA Lärm sowie diversen Richtlinien
Leistungen für Schallschutz werden erbracht, um

  • in Gebäuden und Innenräumen einen angemessenen Luft- und Trittschallschutz, Schutz gegen von außen eindringenden Geräuschen und gegen Geräusche von Anlagen der Technischen Ausrüstung und Einrichtungen zu erreichen (baulicher Schallschutz),
  • Die Umgebung geräuscherzeugender Anlagen gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Lärm zu schützen (Schallimmissionsschutz).

Zu den Leistungen für baulichen Schallschutz zählen insbesondere:

  • Leistungen zur Planung und zum Nachweis der Erfüllung von Schallschutzanforderungen, soweit objektbezogene schalltechnische Berechnungen oder Untersuchungen erforderlich werden.
  • schalltechnische Bestandsaufnahme, Erarbeiten des Planungskonzepts,
  • Festlegen der schalltechnischen Anforderungen,
  • Entwerfen der Schallschutzmaßnahmen, Aufstellen der Nachweise des Schallschutzes,
  • Mitwirken bei der Ausführungsplanung, Mitwirken bei der Überwachung schalltechnisch wichtiger Ausführungsarbeiten,
  • Abschlussmessungen.

Wir greifen auf ein weit verzweigtes Netzwerk und verlässliche Kontakte zurück, so dass Sie sicher sein können, den Rat und die Leistung eines kompetenten Teams zu erhalten. Zur Durchführung von z. B. schalltechnischen Messungen bedienen wir uns Kooperationspartner, die uns unterstützen.

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Wärmeschutz

Angesichts immer weiter steigender Energiepreise gewinnt der Wärmeschutz immer größere Bedeutung; vor allem aber auch im Hinblick auf ökologische Aspekte. Eine gut dämmende bzw. gedämmte sowie (wind-) dichte Gebäudehülle mit optimalem Wärmespeichervermögen sind hierbei das A und O.

Dies gilt sowohl für den Neubau als auch den Umbau im Bestand.

Bezogen auf Ihre Bedürfnisse planen wir für Sie die optimalen baulichen Maßnahmen für eine thermische Behaglichkeit sowohl im Winter als auch im Sommer – auch in wirtschaftlicher Hinsicht.

Verschiedene Leistungen der Energieberatung führen wir mit Kooperationspartnern durch.

Bei unseren Leistungen in Bezug auf „Wärmeschutz“ gehen wir weit über das normale Maß hinaus: Bei uns und unseren Kooperationspartnern im Bereich Energieberatung sind Sie richtig, wenn es Ihnen um Unterstützung durch eine

  • Energieberatung bei der Umsetzung und Planung von Neubauten als auch bei Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an Altbauten, wenn sie Zuschüsse von Bund, Ländern oder Gemeinden nutzen wollen um die Sanierungskosten zu minimieren.

Durch die gründliche Analyse des Gebäudebestandes werden alle relevanten Daten der Gebäudehülle, natürlich auch der Anlagentechnik (Heizung, Klima, Lüftung) und der persönlichen Nutzung ermittelt. Daraufhin wird für Sie ein individuelles Energiekonzept unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit verschiedener Maßnahmen erstellt. Die Energieberatung ist genau auf Sie zugeschnitten und lässt zudem die Möglichkeit nicht außer Acht, wie Sie von Förderzuschüssen oder vom Staat auferlegten günstigen Krediten (z.B. durch die KfW) profitieren können. Mit Hilfe einer Vor – Ort – Energieberatung, die vom Staat gefördert wird, haben Sie alle notwendigen Daten parat um die richtige Entscheidung nach der Energieberatung zu treffen.

Wir stellen Berechnungen des Energiebedarfs, Wärmebedarfs und der Energiekosten auf; tätigen eine umfassende Wirtschaftlichkeitsprüfung; Berechnen Kosten und Amortisationszeiten, Führen eine Fördermittelrecherche durch und fertigen Fördermittelnachweise, Planen die komplette Sanierungsmaßnahme und führen die Baubegleitung bis zur Fertigstellung der Gesamtmaßnahme durch.

  • Energieausweis: Bestandserfassung und Dokumentation; Bewertung der Gebäude-Energieeffizienz, Ausstellung eines Energieausweises.
  • Wärmeschutz: Aufstellen von bauphysikalischen Nachweisen des Wärme- und Feuchteschutzes, Mindestwärmeschutz, Taupunktberechnung nach aktuell gültiger Energie-Einsparverordnung.
  • Thermographie: Hiermit bezeichnet man die Feststellung der Wärmeemission von Gegenständen, Maschinen, Häusern usw. Mit Hilfe der Thermografie kann ein genaues Bild über mögliche thermische Verluste oder bestehende Wärmequellen ermittelt werden. Dazu werden wärmeempfindliche Sensoren, Infrarotkameras und Luftströmungstests eingesetzt, die entsprechenden Daten erfasst und ausgewertet und die Ergebnisse meist computerisiert mit bestimmten Standardwerten verglichen. Ein wesentlicher Faktor für die Thermogramme ist der Emissionsgrad (Jeder Körper, dessen Temperatur über dem absoluten Nullpunkt liegt, sendet Wärmestrahlung aus. Der Emissionsgrad eines Körpers gibt an, wie viel Strahlung er im Vergleich zu einem idealen Wärmestrahler, einem schwarzen Körper, abgibt.) des zu untersuchenden Objekts. (Wir arbeiten innerhalb unseres weit verzweigten Netzwerkes mit externen Thermographen zusammen).
  • Analyse von Feuchteschäden und Entwicklung von Sanierungskonzepten.

Nachweis zum klimabedingten Feuchteschutz zur Verhinderung von tauwasserbedingten Schäden. Die Bestimmung der Tauwassermenge basiert auf den Berechnungsansätzen der DIN 4108-3.

  • Blower Door-Test: Mit dem Differenzdruck-Messverfahren (Blower-Door-Test) wird die Luftdichtigkeit eines Gebäudes gemessen. Das Verfahren dient dazu, Leckagen in der Gebäudehülle aufzuspüren und die Luftwechselrate zu bestimmen. Durch die Druckdifferenzen wird eine konstante Windlast auf das zu messende Gebäude simuliert. Das Ziel eines jeden Bauvorhaben sollte es sein, eine optimale Wohnbehaglichkeit zu erreichen und die dafür eingesetzte Energie zu minimieren. Daher wurde in der Energieeinsparverordnung (EnEV) die Luftdichtheit der Gebäudehülle verankert. Eine luftdichte Gebäudehülle ist die Voraussetzung für die Realisation zeitgemäßer Energiekonzepte: Energetische Maßnahmen wie beispielsweise der Einbau moderner Heizsysteme oder Fenster erreichen ihr Potenzial nur, wenn unerwünschte Leckagen in der Gebäudehülle beseitigt werden oder erst gar nicht vorhanden sind. Die Blower Door-Messung kann zudem vor schwerwiegenden Bauschäden schützen, die entstehen, wenn feuchtwarme Raumluft durch Fugen in die Baukonstruktion eindringt. (Wir vermitteln ihnen durch unser verzweigtes Netzwerk qualifizierte Messtechniker mit dem nötigen Equipment).

Bewertung des sommerlichen Wärmeverhaltens von Gebäuden zur Sicherstellung eines ausreichenden sommerlichen Wärmeschutzes wird bei Wohngebäuden grundsätzlich die Einhaltung des maximal zulässigen Sonneneintragskennwerts gemäß DIN 4108-2 gefordert. Im Bereich der thermischen Behaglichkeit zur Nutzungsgerechtigkeit, spielt das sommerliche Wärmeverhalten eines (Wohn-) Gebäudes eine bedeutende Rolle. Die im Sommer auftretenden Raumtemperaturen sollten aus Behaglichkeitsgründen so gering wie möglich gehalten werden. Ziel einer „soziologischen“ Gebäudeplanung muss sein, auch im Sommer angenehme Verhältnisse in den Gebäuden zu schaffen. Der Einsatz von Klimatisierungsanlagen ist aufgrund des höheren Energiebedarfs dringend zu vermeiden.

  • Thermische Behaglichkeit: Die wirksame Speicherfähigkeit der Raumumschließungsflächen haben Auswirkungen auf die Raumtemperaturen im Inneren eines Wohngebäudes. Eintretende Wärme wird durch die vorhandenen Speichermassen aufgenommen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder abgegeben. Dieser Effekt führt zu geringeren Maximal-Temperaturen im Gebäude. Auch die mittleren Temperaturen im Tagesverlauf sind dadurch im Wohngebäude geringer. Die wirksame Speicherfähigkeit ist insbesondere von der Rohdichte, beispielsweise des Mauerwerks, in den Außenwänden abhängig. Je höher diese ist, umso höher ist auch die wirksame Speicherfähigkeit. Eine weitere Größe zur Beschreibung des sommerlichen Wärmeverhaltens zu nutzungsgerechten Wohngebäuden sind die Übertemperaturgrad-stunden. Diese ergeben sich aus der Überschreitungsdauer und der Überschreitungshöhe der Raumtemperatur von 26 °C.
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Ausfühliche Beratung zur Bauphysik

Wir sind die Experten, wenn es um eine Anwendung der Physik auf Bauwerke und Gebäude. Wir untersuchen die Durchlässigkeit von Wärme, Schall, Feuchtigkeit sowie Luft – und entsprechende Schutzmaßnahmen. Auch bei der Brandschutz nutzen wir das Wissen der Bauphysik, da sich die dafür notwendigen Maßnahmen nicht vom Schall- und Wärmeschutz abkoppeln lassen.

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Unsere Philosophie

Lernen Sie uns besser und erfahren Sie, warum wir der beste Ansprechpartner sind, wenn es um ein Bauprojekt geht. Modernste Technik, starkes Fachwissen, erfahrenes Team und Verantwortung.

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Kompetente Beratung

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Wir von Dipl. – Ing. (TH) Matthias Voigt, der beratende Ingenieur der Ingenieurkammer Hessen, stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und informieren Sie über alle wichtigen Angelegenheiten und machen für Sie einen fairen Kostenvorschlag! Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per E-Mail, wir kümmern uns um alles Weitere und überzeugen Sie von unserer Qualität.

Sofort anrufen: 06152 / 171 80 »

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