Dipl. – Ing. (TH) Matthias Voigt
Privat- und Gerichtsgutachten
Beratender Ingenieur der Ingenieurkammer Hessen
Dipl.-Ing. Matthias Voigt steht Ihnen als Sachverständiger beratend zu allen Fragen für die Bewertung und Honorierung von Architekten- und Ingenieurleistungen rund um die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieure (HOAI) gerne zur Verfügung. Seit dem 27.11.2006 ist Herr Dipl.-Ing. (TH) Matthias Voigt von der Ingenieurkammer Hessen öffentlich bestellt und vereidigt für die „Bewertung und Honorierung von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung und Thermischen Bauphysik“. Sachverständige Beratung und Privatgutachten bei Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer um das nach HOAI zutreffende Honorar zur Streitvermeidung sind ein wichtiger Teil der gutachterlichen Tätigkeit. Dazu gehören auch die Erstellung von Privatgutachten als so genannter „qualifizierter Parteivortrag“, sofern die Angelegenheit bereits bei Gericht anhängig ist.
Weiterhin steht Herr Voigt den Gerichten als Gerichtsgutachter in Honorarprozessen, speziell im Bereich der Ingenieurhonorare zur Verfügung. Bei der derzeitigen Marktlage ist abzusehen, dass hier vermehrt Bedarf an qualitativ hochwertiger Sachverständigentätigkeit für die Gerichte notwendig ist, selbst wenn die HOAI novelliert ist und Planungsleistungen weitgehend aus dem Preisrecht herausgenommen und dem völlig freien Wettbewerb unterstellt sind. Fehlt es nämlich dann an klaren vertraglichen Vereinbarungen hinsichtlich der zu erbringenden Leistung und der dazugehörigen Vergütung, wird es ohne sachverständige Unterstützung des Gerichts nicht möglich sein, die dann zu ermittelnde übliche Vergütung nach § 632 BGB festzustellen. Die besondere Sachkunde von Herrn Dipl.-Ing. Matthias Voigt wird vor allem auch dokumentiert durch die Tätigkeit als HOAI-Kommentator. Ende 2016 erschien der HOAI- und VgV-Kommentar, der in der Tradition des Pott/Dahlhoff/Kniffka/Rath steht und jetzt bereits in der 10. Auflage veröffentlicht wurde.
Neben Hinweisen zur Vertragsgestaltung findet der Leser viele Praxistipps und Ab-rechnungsbeispiele. Die Erläuterungen der Thermischen Bauphysik wurden wegen der hohen praktischen Bedeutung beibehalten.
Auf Grund der steigenden Bedeutung des Brandschutzes ist ein neues Kapitel auf-genommen worden, das sich diesem Thema widmet.
Wegen des geringen Streitpotentials im Bereich der Flächenplanung wurde wieder auf die Kommentierung dieser Vorschriften verzichtet.
Ergänzt wird die Kommentierung der HOAI um eine Kommentierung des neuen Vergaberechts, welches im April 2016 in Kraft getreten ist. Für weitere Informationen zu diesem Thema nehmen Sie bitte Kontakt zu Dipl. – Ing. Matthias Voigt auf.
Unsere Philosophie
Lernen Sie uns besser und erfahren Sie, warum wir der beste Ansprechpartner sind, wenn es um ein Bauprojekt geht. Modernste Technik, starkes Fachwissen, erfahrenes Team und Verantwortung.
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Wir von Dipl. – Ing. (TH) Matthias Voigt, der beratende Ingenieur der Ingenieurkammer Hessen, stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und informieren Sie über alle wichtigen Angelegenheiten und machen für Sie einen fairen Kostenvorschlag! Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per E-Mail, wir kümmern uns um alles Weitere und überzeugen Sie von unserer Qualität.
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