Dipl.-Ing. Matthias Voigt hielt am 09.06.2005 einen Vortrag an der FH Frankfurt, „Ingenieurleistungen und Vergütung – was gilt es bei der Anwendung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure zu beachten?“, im Rahmen der Vortragsreihe „Aus der Praxis-Für die Praxis“ der Ingenieurkammer des Landes Hessen.