Die 8. Auflage des HOAI-Kommentars Pott/Dahlhoff/ Kniffka/Rath wird im Wingen-Verlag veröffentlicht. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Heike Rath, Frankfurt, hat in Zusammenarbeit mit einem Team aus Juristen und Technikern, Herrn Rechtsanwalt Holger Freitag, Berlin, sowie den Diplomingenieuren Jürgen Rath, Frankfurt, Lutz Lange, Offenbach, und Matthias Voigt, Groß-Gerau, die Neubearbeitung des seit 1976 am Markt befindlichen Standardwerkes übernommen. Der Kommentar orientiert sich in hohem Maße an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und möchte die Vertragspartner ermuntern, Verträge individuell zu gestalten, um dann erst im zweiten Schritt die im Vertrag festgelegten wechselseitigen Erwartungshandlungen mit der nach HOAI korrespondierenden Vergütung zu versehen. Dipl.-Ing. Matthias Voigt verfasste im „neuen Pott/Dahlhoff/ Kniffka/Rath“ die Kommentierung der Teile VIII- Leistungen der Tragwerksplanung und X – Leistungen für Thermische Bauphysik.